BVerwG vom 22.08.2012 | Leitsatz
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- vom Mittwoch, 22. August 2012 03:00
Leitsatztext
1L e i t s a t z
1. § 41 Abs. 2 WaffG erlaubt unter den in der Vorschrift bezeichneten Voraussetzungen die Verhängung eines Besitzverbots auch zu einem Zeitpunkt, in dem der Verbotsadressat erlaubnispflichtige Waffen bzw. Munition nicht in Besitz hat, d.h. nicht die tatsächliche Gewalt über sie ausübt. Verboten werden darf auch der kün ...
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