OVG Koblenz vom 23.05.2007 | Leitsatz
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- vom Mittwoch, 23. Mai 2007 03:00
Leitsatztext
1L e i t s a t z
Ein Bedürfnis, zu Selbstverteidigungszwecken eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen, besteht nicht, wenn die gefährdete Person (hier: Schmuckhändler) die zur erfolgreichen Abwehr eines Angriffs notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht besitzt und die Waffe deshalb voraussichtlich nicht gefahrvermindernd einsetzen kann.
Das Bedürfnis, eine Waffe zur Selbstverteidigung mit sich zu ...
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