OVG Koblenz | 25.03.2004 | Zitat
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- vom Donnerstag, 25. März 2004 02:00
Zitattext
1- [27]
- Wie der 2. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 7. September 2001 - 2 A 10816/01.OVG - rechtsgrundsätzlich ausgeführt hat, handelt es sich bei der persönlichen oder individuellen Sammlerbefähigung um ein immanentes Gebot des Bedürfnisbegriffs, welches sich aus dessen Sinn und Zweck erschließt, das individuelle Interesse des Antragstellers am Besitz bestimmter Schusswaffen mit dem gegenläufigen öffentlichen Interesse, möglichst wenige Waffen „ins Volk“ kommen zu lassen, abzuwägen; zu die ...
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