VGH München | 21.11.2016 | Zitat
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- vom Montag, 21. November 2016 02:00
Zitattext
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- Ein solcher Ausnahmefall kommt dann in Betracht, wenn die konkreten Umstände des Verstoßes die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweife ...
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