VGH München | 29.03.2017 | Zitat
- Details
- vom Mittwoch, 29. März 2017 03:00
Zitattext
1- [9]
- Solche allgemeinen Ausführungen genügen nicht, um die Prognose des Verwaltungsgerichts ernstlich in Frage zu stellen, der Antragsteller besitze nicht mehr die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Das Verwaltungsgericht hat seine Feststellungen unter anderem auf die ei ...
Ende des Dokumentauszugs
Sie benötigen den Volltext?
Bitte melden Sie sich an.
Sie haben noch kein Konto? Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Lizenz JudikatePRO©. Jetzt verbindlich bestellen!