VG Augsburg | 01.10.2014 | Zitat
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- vom Mittwoch, 01. Oktober 2014 03:00
Zitattext
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- Bei der Beurteilung ist zwar nicht nur ein Ausschnitt der klägerischen Tätigkeit, sondern sein gesamter Bewegungs- und Tätigkeitskreis zu betrachten (BVerwG, U.v. 18.12.1979 - IC 38/77 - GewArch 1980, 348 – juris Rn. 14). Maßgeblich ist auch nicht der perfekt geplante und ausgeführte Überfall (vgl. VGH BW, U.v. 25.4.1989 – 10 S 902/88 - GewArch 1898, 245 - juris Rn. 24), da sich die genauen Umstände einer Überfallsituation nicht vorhersehen lassen (vgl. NdsOVG, U.v. 28.6.1982 - 8 A 62/80 - (GewArch 1983, 143 - ...
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