VG Karlsruhe | 30.08.2012 | Zitat
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- vom Donnerstag, 30. August 2012 03:00
Zitattext
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- Dabei ist zugunsten des Klägers seine Klage zunächst sachdienlich gemäß § 88 VwGO dahin auszulegen, dass sie sich nur gegen die Ziffern 1, 2, 3, 5 und 7 der Entscheidung der Beklagten vom 07.02.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 03.05.2012 richtet. Denn die von ihm gemäß § 42 Abs. 1 Var. 1 VwGO erhobene Anfechtungsklage ist gegen die Ziffern 4 un ...
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